Wohnen, Arbeiten, Mobilität:
ZEV, Zusammenschluss zum Eigenverbrauch.
Eine Mehrfamilienhaus-Wohnung mit zwei Personen benötigt etwa 2'800 kWh Strom inklusive allgemeiner Gebäudetechnik jährlich. Ein Gebäude mit vier Wohneinheiten verbraucht etwa 11'200 kWh pro Jahr. Beim Einsatz einer Wärmepumpe erhöht sich der jährliche Stromverbrauch auf etwa 20'000 kWh. Werden auch noch Elektroautos aufgeladen, dann sind es entsprechend noch mehr kWh pro Jahr. Der Trend geht eindeutig hin zur Elektrifizierung unserer Lebensbereiche Wohnen, Arbeiten, Mobilität.
Dabei möchten wir die Abhängigkeit verringern. Selber Strom produzieren und dabei möglichst viel selber verbrauchen ist angesagt. Das geht. Mit einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch ZEV. Den selber produzierten Solarstrom kann man auch gemeinsam mit Nachbarn nutzen. Dadurch wird die Solaranlage rentabler und die Stromkosten können gesenkt werden.
Die gesetzlichen Grundlagen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch werden im Energiegesetz (EnG) und der Energieverordnung (EnV) geregelt. Für Betreiber eines ZEV gilt ebenfalls das Energieversorgungsgesetz (EnVG) mit den entsprechenden Verordnungen. Der ZEV ist somit ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Endverbraucher. Dies zum Zweck, den selbst produzierten Strom auch selbst zu verbrauchen – und zwar möglichst viel davon.
Bei einem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch verfügen die Mieter und Stockwerkeigentümer über einen einzigen, gemeinsamen Netzanschluss zum öffentlichen Stromnetz. Gegenüber dem Energieversorger treten alle am ZEV teilnehmenden VerbraucherInnen als ein einziger Kunde auf (der ZEV-Betreiber ist der Kunde des Energieversorgers). Es obliegt dem ZEV-Betreiber, den Stromverbrauch mittels privater Zähler zu messen und ihn den einzelnen Nutzern anteilsmässig zu verrechnen. Er kann diese Aufgabe allerdings auch delegieren, zum Beispiel an den Netzbetreiber, das heisst in den meisten Fällen an den Energieversorger.
Zur Bildung eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) berechtigt sind alle (Grund-) Eigentümerinnen und Eigentümer, welche auch VerbraucherInnen am Ort der Stromproduktion sind. Die Stromkosten rechnet die Gemeinschaft innerhalb des ZEV selbständig ab. Die Verwaltung und Abrechnung kann auch ausgelagert werden. Viele Energieversorger bieten heute einen solchen Service an.
Eigenverbrauch in Einfamilienhäusern ist einfach, rentabel und ökologisch. Eigenverbrauch lohnt sich finanziell, weil der selbst produzierte Strom günstiger ist als der Strom aus dem Netz. Als ZEV-Betreiber kann man so für jede selbst konsumierte Kilowattstunde je nach Wohnort rund 20 bis 25 Rappen an Strombezugskosten sparen.
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