Zürich - Änderung Energiegesetz, wirksamer Klimaschutz im
Gebäudebereich.
Änderung Energiegesetz und weitere Informationen
aus dem Bereich Energie
Die Klimakrise ist eine der grössten
Herausforderungen unserer Zeit. Um die Folgen – Hitzewellen, Dürren, Hochwasser
und Stürme – einzugrenzen, braucht es rasche und wirksame Massnahmen.
Der Kanton Zürich schafft
mit der vom Kantonsrat am 19. April 2021 beschlossenen Änderung des
Energiegesetzes eine wichtige Grundlage für wirksamen Klimaschutz im
Gebäudebereich. Öl und Gasheizungen müssen künftig am Ende ihrer Lebensdauer
durch klimaneutrale Heizungen ersetzt werden. Im Kanton Zürich sind rund 120
000 Öl- und Gasheizungen in Betrieb. Sie verursachen 40 Prozent der
klimabelastenden CO2-Emissionen. Als klimaneutrale Heizsysteme kommen meistens
Wärmepumpen, Fernwärme oder Holzheizungen zum Einsatz. Auch Biogas-Lösungen sind
zulässig. Elektroheizungen und -boiler müssen bis 2030 ersetzt werden. Sie verbrauchen
sehr viel Strom und stehen nur noch selten im Einsatz. Eine Wärmepumpe erzeugt
mit gleich viel Strom etwa das Drei- bis Vierfache an Wärme.