Schweizerische Stromversorgungssicherheit - Monitoring Stromversorgung durch die Eidgenössischen Elektrizitätskommission
Wie wird das geregelt?

Die Schweizer Bevölkerung möchte die gewünschte Menge an Elektrizität jederzeit, ausreichend und unterbruchsfrei beziehen können. Die national und international verfügbaren Kraftwerke sollen die Nachfrage zu decken. Und die Netze sollen in der Lage sein, die Verfügbarkeit vor Ort zu garantieren. Im Zusammenspiel von Kraftwerkskapazitäten und dem Stromnetz wird die Stromversorgung geregelt. Die Stromnetze ergänzen die inländischen Kraftwerkskapazitäten.

Schweizerische Stromversorgungs-sicherheit - Monitoring Stromversorgung durch die Eidgenössischen Elektrizitätskommission.


Die Stromversorgungssicherheit ist gesetzlich geregelt (Landesversorgungsgesetz LVG). Die Schweizerische Eidgenossenschaft schafft geeignete Rahmenbedingungen. Es ist aber Sache der Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft (Strombranche), die Stromversorgungssicherheit zu gewährleisten. Überwacht wird die Stromversorgung durch das Monitoring der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom).

Energiewirtschaftliche Szenarien werden vom Bundesamt für Energie (BFE) erstellt. Die Schweiz hängt auch von den Gegebenheiten in den Nachbarstaaten ab. Deshalb braucht es eine enge internationale Abstimmung. 

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