Schweizer Rettungspaket, 10 Milliarden Schweizer Franken für Sicherung der Stromversorgung.
Seit Ende letzten Jahres gibt es auf den Energiemärkten hohe Preisausschläge. Mit dem Krieg in der Ukraine haben diese in einem noch nie dagewesenen Ausmass zugenommen. Starke Preisschwankungen auf den Energiemärkten führen dazu, dass die Elektrizitätsunternehmen mehr finanzielle Mittel benötigen, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Ein unkontrollierter Ausfall eines großen Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion auslösen.
Damit steigt auch der Liquiditätsbedarf der am Handel beteiligten Stromunternehmen stark an. Die wilden Preisschwankungen haben einige Unternehmen dazu veranlasst, die Aussichten auf Hilfe auszuloten. Damit die Schweizer Stromversorgung auch bei einer Verschärfung der Situation gewährleistet bleibt, hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 13. April 2022 beschlossen, ein Rettungspaket für systemrelevante Stromunternehmen zu prüfen.
Die starken Preisschwankungen an den Energiemärkten führen dazu, dass die Stromunternehmen mehr finanzielle Mittel benötigen, um die mit dem Stromhandel verbundenen Sicherheitsleistungen zu decken. Die Situation hat sich seit dem Ausbruch des Ukraine-Krieges weiter verschärft: Die Energiemärkte erleben eine in der Geschichte noch nie dagewesene Preisvolatilität. Dies erhöht den Liquiditätsbedarf der Stromgroßhandelsunternehmen erheblich. Ein unkontrollierter Ausfall eines grösseren Unternehmens könnte die Versorgungssicherheit in der Schweiz gefährden und eine Kettenreaktion auslösen.
Das will der Bundesrat vermeiden. Er hat deshalb beschlossen, die Arbeiten an einem Rettungspaket für systemkritische Stromunternehmen und einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage voranzutreiben. Nach wie vor sind in erster Linie die Unternehmen selbst gefordert. Der Krieg und die höhere Preisvolatilität verlangen von ihnen mehr Bereitschaft, mehr Flexibilität und gegebenenfalls auch gewisse Anpassungen ihres Geschäftsmodells. Der Bund sollte nur subsidiär zu den Unternehmen selbst und deren Fremd- und Eigenkapitalgebern tätig werden.
Die Bedingungen des Pakets werden noch diskutiert, aber es könnte bis zu 10 Milliarden Schweizer Franken (10,7 Milliarden Dollar) wert sein und vier Jahre lang laufen, sagte Energieministerin Simonetta Sommaruga auf einer Pressekonferenz in Bern. Damit soll die Schweizer Stromversorgung auch dann gesichert werden, wenn sich die Situation für kritische Akteure in einer europäischen Energiekrise verschlechtert. Zu den grossen Schweizer Stromkonzernen gehören Alpiq , BKW (BKWB.S) und Axpo (AXPOH.UL).
Um Fehlanreize zu vermeiden, sollten die
Bedingungen für die Bundesförderung sehr streng sein. Dazu gehören
Transparenzvorschriften, marktgerechte Zinssätze, ein Verbot von
Dividendenzahlungen und Sicherheiten in Form von Verpfändung von Aktien. Der
Rettungsschirm sollte nur vorübergehend zur Verfügung stehen.
Die Bedingungen für die Unterstützung durch den Bund wären sehr streng und jede
Hilfe wäre nur vorübergehend. Die Zinssätze würden sich an den Marktbedingungen
orientieren, und die geförderten Unternehmen dürften keine Dividenden
ausschütten. Nach Konsultationen mit den Elektrizitätsunternehmen wird die
Regierung einen Gesetzentwurf ausarbeiten, der vom Parlament in der
Sommersitzung 2022 im Schnellverfahren behandelt werden soll.
Längerfristig ist eine Reihe von Maßnahmen geplant, um den Stromsektor widerstandsfähiger zu machen. Dazu gehören Regelungen, die sicherstellen, dass wichtige Funktionen wie die Stromerzeugung jederzeit weiterbetrieben werden können (Business Continuity Management BCM); außerdem ein Gesetz zur Integrität und Transparenz des Großhandels mit Strom und Gas sowie Anforderungen an die Liquidität und Eigenkapitalausstattung der Unternehmen.
Die Bundesregierung wird nun die Gespräche mit den wichtigsten Stromunternehmen im Hinblick auf eine kurze Konsultation intensivieren. Ein dringliches Bundesgesetz müsste in der Sommersession 2022 in den eidgenössischen Räten in einem besonderen Verfahren beraten und in Kraft gesetzt werden.