Revision Energiegesetz - 70 Prozent der in Zukunft benötigten erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Anlagen?
K(l)eine Rendite für kleine Solaranlagen?

Revision Energiegesetz - 70 Prozent der in Zukunft benötigten erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Anlagen?


Gemäß Schweizerischem Bundesamt für Energie sollen rund 70 Prozent der in Zukunft benötigten erneuerbaren Energien mit Photovoltaik-Anlagen auf Hausdächern und -Fassaden realisiert werden. Um diesen Ausbau zu beschleunigen, hat der Bundesrat im Juni 2021 eine Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes angestoßen. Eine Studie der Schweizerischen Energie-Stiftung SES und dem Branchenverband Swissolar zeit nun, dass dies – sollte das Gesetz wie vorgeschlagen umgesetzt werden – die Rentabilität von kleinen und mittleren Solaranlagen stark verschlechtert anstatt sie zu verbessern.

Bei der Vernehmlassung zur Revision des Energiegesetzes (Fördermassnahmen ab 2023) gab es schon heftige Kritik. Das System Energiegesetz sei nicht kohärent, weil die Massnahmen sich nicht an der Zielerreichung orientieren, sondern zusätzliche Beschränkungen aufweisen (Befristung und finanzielle Begrenzung der Finanzierungsmassnahmen). Die Zielwerte für den umweltverträglichen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energiequellen ausser Wasserkraft müssen deutlich erhöht werden, weil die vorgeschlagenen Massnahmen nicht ausreichten, um den nötigen Schub für die Erschliessung insbesondere der Solarenergiepotenziale zu bringen.


Es wurde gefordert, dass ein beschleunigter Ausbau der Stromproduktion aus umweltverträglichen Energiequellen erfolgen müsse. Dieses zweite Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 müsse den Anforderungen durch die Ziele Netto-Null-Treibhausgas-Emissionen und Atomausstieg gerecht werden.

Dafür brauche es ein langfristiges Finanzierungssystem für eine umweltverträgliche Stromversorgung. Der Bundesrat setzte auf einmalige Investitionsbeiträge für Photovoltaik-Anlagen. Diese würden jedoch den erheblichen Unsicherheiten, die bezüglich der Entwicklung des Strompreises herrschen, nicht gerecht.

An seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 hat der Bundesrat die Vorlage für die Revision des Energiegesetzes in die Vernehmlassung gegeben. Für grosse Wasser- und Windkraftanlagen sollen Bewilligungsverfahren beschleunigt werden und der Ausbau der Photovoltaik soll vorantreiben werden. Die Investitionen in Photovoltaikanlagen sollen neu auch bei Neubauten steuerlich abzugsfähig sein. Die Pläne der Energieministerin Simonetta Sommaruga gingen ursprünglichen wesentlich weiter.



Das heisst, mit der neuesten Revision des Energiegesetzes wird das Investitions-Risiko auf die Projekte abgewälzt. Die Folge ist, dass die Rendite von kleineren Anlagen zu gering ist und dass deshalb vollständig auf Projekte verzichtet wird. Zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit brauche es einen Ausbauschub bei Solaranlagen. Werden die Bedingungen für den Eigenverbrauch verschlechtert, rechnen sich aber gerade Anlagen von Ein- und Mehrfamilienhäusern häufig nicht mehr. Von einem Zwang für den Zubau von Solaranlagen bei Neubauten sieht der Bundesrat in Abweichung der Empfehlung von Bundesrätin Simonetta Sommaruga ab.

Eine von Swissolar und der Schweizerischen Energie-Stiftung SES beauftragte Studie zeigt, dass die vorgesehenen Regelungen zu Unsicherheiten für Betreiber privater Anlagen führen. Zudem verliert der Eigenverbrauch an Attraktivität.


Das ist nicht im Sinne einer erfolgreichen Umsetzung der Energiestrategie 2050.

 

 
 

Die Planungs- und Investitionssicherheit für Photovoltaik ist so nicht mehr gegeben. Für die Photovoltaik sollen zusätzliche Finanzierungsinstrumente zur Abfederung des Marktpreisrisikos wie zum Beispiel eine gleitende Marktprämie eingeführt oder eine Mindesteinspeisevergütung festgelegt werden.




Die Wirtschaftlichkeit kleinerer PV-Anlagen ist gemäss der Studie von Swissolar in Gefahr. Die Studie zeigt, dass die beabsichtigten Änderungen im Gesetz insbesondere kleine PV-Anlagen viel weniger rentabel machen. Eine neu vorgeschlagene Regelung verlangt, dass die Abnahmevergütung für PV-Strom sich nach dem Marktpreis zum Zeitpunkt der Einspeisung richte. Ein Knackpunkt ist, dass die Schweizer Regierung bei den Netzentgelten höhere Leistungs- und/oder Grundkomponenten erlauben will. Das bedeutet, dass mit Strom aus der eigenen Photovoltaik-Anlage weniger Netzkosten eingespart werden kann. 

Zur Erreichung der Klimaziele und zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit braucht es einen Ausbauschub bei Solaranlagen. Die Vorschläge des Bundesrats im neuen Gesetz wirkten hingegen als Bremse.

 

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