Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich - MuKEn, Heizungsersatz
Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich.

Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich - MuKEn, Heizungsersatz.


Die Nationalratskommission hat das CO2-Gesetz als Teil der Energiestrategie 2050 noch nicht zu Ende beraten. Die Kommission ist damit einverstanden, dass die Schweiz ihre Treibhausgasemissionen bis 2030 gegenüber 1990 halbiert. Dabei sollen mindestens 60 Prozent der Verminderung im Inland erfolgen. Zwar soll für Altbauten ab 2023 ein CO2-Grenzwert gelten, wenn die Heizung ersetzt werden muss. Die Kantone sollen aber eine Übergangsfrist bis 2026 erhalten. Konkret sollen alle Kantone, welche die kantonalen Mustervorschriften 2014 (MuKEn) in ihre Energiegesetze übernommen haben, von einer Übergangsregelung profitieren.

 
 

Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) sind Bestandteil der Schweizer Energiestrategie 2050 und sie regeln die Grenzwerte im Energieverbrauch der Gebäude. Es geht der Schweiz darum, die Klimaziele des globalen Klima-Masterplans von Paris zu erreichen.

Die Gebäude der Schweiz benötigen rund 40% vom gesamten Energieverbrauch der Schweiz und die Reduktion des CO₂-Ausstosses hängt direkt mit dem Energieverbrauch zusammen.

Insgesamt gibt es elf MuKEn Standardlösungen. Damit gibt es eine Auswahl und einen Freiraum bei der Wahl des künftigen Heizsystems. Die Anforderungen an klimafreundlichere Heizungen werden von allen MuKEn Standardlösungen erfüllt. Es geht im Wesentlichen um die Integration erneuerbarer Energien in die Erzeugung der Heizwärme. Es kann Solarenergie direkt oder indirekt über Wärmepumpensysteme oder Holzpellets genutzt werden.

MuKEn Standardlösungen sind folgenden Systeme:
- Wärmepumpen
- Photovoltaik mit Wärmepumpenboiler
- Pelletheizungen

Mehr als elf verschiedene Standardlösungen (Heizungsarten) wurden durch den Gesetzgeber definiert. Die Standardlösungen reichen von Solaranlagen über Hybridsysteme (Kombinationen) bis hin zu modernen Heizsystemen auf Basis von Biomasse oder Solarthermie.

Die MuKEn gelten für Wohnhäuser der GEAK-Gebäudeklassen E bis G, die vor dem Jahr 1993 gebaut wurden. Der Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) wird bei einer Hausbesichtigung festgestellt. Dann wird ein Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) mit der Gesamtenergieeffizienzklasse unter Berücksichtigung des Baujahrs, der Gebäudedämmung und des Einsatzes von moderner Technik, unter anderem auch bei der Heizung. Ob eine der MuKEn Standardlösungen möglich ist, entscheidet die Gesamtenergieeffizienz des Hauses. Die Effizienz ist anhand des Energieverbrauchs in verschiedene Klassen eingeteilt. Diese zeigen, ob die Heizungssanierung respektive der Einsatz einer Standardlösung nach MuKEn erforderlich ist:

- Gesamtenergieeffizienzklasse A bis D: freie Wahl der Heizungslösung
- Gesamtenergieeffizienzklasse E oder F: Standardlösung bei Heizungssanierung
- Gesamtenergieeffizienzklasse G: vorzeitige Heizungssanierung erforderlich

Eventuell besteht kein akuter Handlungsbedarf. Dann ist auch keine der Standardlösungen erforderlich. Dennoch ist es sinnvoll, sich an einer der gesetzlichen Vorgaben zu orientieren. Damit sind Sie für die Zukunft gerüstet, und Ihre Heizungsanlage erfüllt in jedem Fall die gesetzlichen Vorgaben.

Zentralheizungen haben in der Regel eine Lebenserwartung von etwa 20 Jahren. Danach lohnt sich der Austausch auch aus wirtschaftlicher Sicht. Wenn eine Sanierung des Wärmeerzeugers ansteht, ist der Eigentümer verpflichtet, eine der Standardlösungen nach MuKEn zu realisieren.

Aktueller MuKEn-Fahrplan
- aktuell: Diskussion über CO₂-Grenzwerte bei Altbauten mit einer Ölheizung.
- ab 2023 könnten entsprechende Gesetze in Kraft treten.
- ab 2026 könnte ein Austausch des Wärmeerzeugers zur Pflicht werden. Dann würden wieder die MuKEn Standardlösungen greifen.

Geringere Betriebskosten bei Neubau und Sanierung durch moderne und energieeffiziente Technologien stehen etwas höhere Investitionen gegenüber. Investitionskosten werden durch attraktive Förderprogramme von Gemeinden, Kantonen und Bund teilweise kompensiert. Die Immobilie erfährt in der Regel eine deutliche Wertsteigerung. 

Neubau
Hierfür eignen sich vor allem Wärmepumpen, Solarthermie und Biomasse. Die Preise für fossile Energieträger werden weiter steigen. Mit einer Wertsteigerung der Immobilie kann gerechnet werden.

Sanierung
Im Sinne der Nachhaltigkeit sollte bereits heute eine Sanierung mit erneuerbaren Energien angegangen werden: so kann unabhängig der neuen Vorschriften eine Heizanlage ausgetauscht werden.

Wärmepumpen
Die Wärmepumpen funktionieren mit erneuerbaren Ressourcen wie Luft, Erde oder Wasser, um diese mit einem speziellen Mechanismus in Heizenergie umzuwandeln. Eine Wärmepumpe benötigt lediglich Strom für ihren Grundbetrieb und für den Wärmetausche aber nicht zum Heizen. Wärmepumpen sind deshalb besonders effizient

Photovoltaik
Für die Warmwasserbereitung aus kostenloser Raum- und Umgebungsluft kann ein Wärmepumpenboiler mit Photovoltaik kombiniert werden. Ein Teil des Strom für Wärmepumpenboiler wird so mit nachhaltiger Energie der Sonne (Photovoltaik -Anlage) gespeist. Damit ist dank deutlicher Energiekosteneinsparung eine schnelle Amortisation durch geringen Stromverbrauch möglich. Dies auch, wenn man den grünen Strom einkauft und keine eigene Photovoltaik-Anlage zur Verfügung steht.

Pellet
Holz in Form von Holzpellets sind ein nachwachsender Rohstoff aus der Natur und bewährter Rohstoff. Diese nachwachsende Biomasse kann genau so viel CO2 kompensieren, wie sie beim Verbrennen freisetzt. So ist eine Pelletheizung CO2-neutral und gut zur Umwelt. Für die feinkörnige lose Pellet-Produktion werden übrigens keine Bäume gefällt sondern Restholzprodukte der holzverarbeitenden Industrie zweitverarbeitet.

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