Fehlendes Stromabkommen (12/2021) mit EU: Importfähigkeit ist somit grundsätzlich in Frage gestellt
Bundesrat beendet Rahmenabkommen.

Fehlendes Stromabkommen (12/2021) mit EU: Importfähigkeit ist somit grundsätzlich in Frage gestellt.



Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 seinen Entscheid kommuniziert, das Institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen.

Offen ist der Abschluss eines Stromabkommen. Die Importfähigkeit ist somit grundsätzlich in Frage gestellt. Die Netzstabilität in der Schweiz wird dadurch gefährdet. Dies, nachdem der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen beendet hat. Die Schweiz kann an verschiedenen Marktplattformen nicht mehr teilnehmen und wird von gewissen Handelsmärkten ganz ausgeschlossen. Die fehlende Stromkooperation verursacht gravierende Systemrisiken.

Ausreichende Eigenproduktion für die Schweiz.


Um eine ausreichende Eigenproduktion zu gewährleisten muss der Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion vorangetrieben werden. Dabei muss die Politik der Schweiz viele Hürden beseitigen. Die Stromversorgungssicherheit, vor allem in Bezug auf Winterstrom, muss gewährleistet werden. Zudem will die Schweiz Ihre Klimaziele erreichen. Ohne Stromabkommen ist die Stabilität des Stromnetzes gefährdet. Der fehlende Einbezug in die europäischen Koordinationsprozesse wirkt sich negativ auf den Netzbetrieb aus. Ungeplante Lastflüsse durch die Schweiz gefährden zunehmend die Netzstabilität und Swissgrid muss Strom für die Stabilisierung des Netzes einsetzen. Um das Stromnetz stabil halten zu können, muss immer wieder auf die Wasserkraft zurückgegriffen, deren Reserven dadurch allenfalls Ende des Winters fehlen.

 
 


Weiterführende Informationen (Links, 29.12.2021)

SRF (27.5.2021)

Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen

swissgrid



Stromversorgungsgesetz Schweiz (StromVG) für höhere Stromversorgungssicherheit
Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom