Fehlendes Stromabkommen (12/2021) mit EU: Importfähigkeit ist somit
grundsätzlich in Frage gestellt.
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2021 seinen Entscheid kommuniziert, das
Institutionelle Abkommen mit der EU nicht zu unterzeichnen.
Offen ist der Abschluss eines Stromabkommen. Die Importfähigkeit ist somit grundsätzlich in Frage gestellt. Die Netzstabilität in der Schweiz wird dadurch gefährdet. Dies, nachdem der Bundesrat die Verhandlungen mit der EU über ein Rahmenabkommen beendet hat. Die Schweiz kann an verschiedenen Marktplattformen nicht mehr teilnehmen und wird von gewissen Handelsmärkten ganz ausgeschlossen. Die fehlende Stromkooperation verursacht gravierende Systemrisiken.
Ausreichende Eigenproduktion für die Schweiz.
Um eine ausreichende Eigenproduktion zu gewährleisten muss der Ausbau der
erneuerbaren Stromproduktion vorangetrieben werden. Dabei muss die Politik der
Schweiz viele Hürden beseitigen. Die Stromversorgungssicherheit, vor allem in
Bezug auf Winterstrom, muss gewährleistet werden. Zudem will die Schweiz Ihre
Klimaziele erreichen. Ohne Stromabkommen ist die Stabilität des Stromnetzes
gefährdet. Der fehlende Einbezug in die europäischen Koordinationsprozesse
wirkt sich negativ auf den Netzbetrieb aus. Ungeplante Lastflüsse durch die
Schweiz gefährden zunehmend die Netzstabilität und Swissgrid muss Strom für die
Stabilisierung des Netzes einsetzen. Um das Stromnetz stabil halten zu können,
muss immer wieder auf die Wasserkraft zurückgegriffen, deren Reserven dadurch
allenfalls Ende des Winters fehlen.
Weiterführende Informationen (Links, 29.12.2021)
SRF (27.5.2021)
Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen